Alarmierung
Die Alarmierung im Notfallseelsorge-System erfolgt über ein Alarmkopfsystem, das auf erfahrene und langjährige Notfallseelsorger*innen setzt. Diese Mitglieder sind mit den Abläufen des Systems und den beteiligten Kräften bestens vertraut, was eine effiziente Reaktion im Alarmfall sicherstellt. Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:
- Alarmierung: Im Alarmfall wird das System aktiviert, und alle Funkmeldeempfänger der Notfallseelsorger*innen lösen aus.
- Benachrichtigung des Alarmkopfs: Der zuständige Alarmkopf, der rund um die Uhr im Bereitschaftsdienst ist, kontaktiert die Integrierte Leitstelle (ILS) telefonisch, um alle relevanten Informationen zu erhalten.
- Koordination der Notfallseelsorger*innen: Alle abkömmlichen Notfallseelsorger*innen melden sich in einer Signalgruppe und geben ihren aktuellen Standort an.
- Einsatzentscheidung: Der Alarmkopf sichtet die eingehenden Informationen und entscheidet, welche Notfallseelsorger*innen aufgrund des Einsatzstichworts und der Anforderungen benötigt werden. Die ausgewählten Einsatzkräfte werden in der Signalgruppe benannt.
- Einsatzauftrag und Kommunikation: Nach der Auswahl informiert der Alarmkopf die zugewiesenen Notfallseelsorger*innen telefonisch und gibt ihnen den Einsatzauftrag.
- Dokumentation: Nachdem die Einsatzkräfte ihre Aufgabe übernommen haben, wird die vollständige Liste der eingesetzten Notfallseelsorger*innen an die ILS übermittelt und in das Einsatzprotokoll aufgenommen.
Dieser strukturierte Ablauf gewährleistet eine schnelle, präzise und zielgerichtete Reaktion auf Notfälle, sodass die richtigen Notfallseelsorger*innen effizient in den Einsatz geschickt werden.
Leiter*innen PSNV: Wenn sich ein Einsatz so entwickelt, dass die Leitung des Systems erforderlich ist, werden die zuständigen Leiter*innen informiert und in den Prozess eingebunden.
Fachberater*innen PSNV: Speziell ausgebildete Notfallseelsorger*innen können bei größeren Einsatzlagen zur Unterstützung der Einsatzleitung oder von Krisenstäben alarmiert werden.