Notfallseelsorge Ludwigsburg
Erste Hilfe für die Seele

Altersabteilung - Satzung

Präambel

Diese interne Satzung der Altersabteilung (AA) der Notfallseelsorge Ludwigsburg soll die Organisation der AA, deren Aufgaben sowie die Erledigung derselben im Innenverhältnis regeln.
Im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen die männliche Schreibweise verwendet. Davon unberührt ist die Wertschätzung weiterer Geschlechter.

§ 1 Sinn und Zweck der AA

Die AA hat den Zweck, Mitglieder der Notfallseelsorge, die aus dem aktiven Dienst ausscheiden, dem Thema und der Organisation aber weiter verbunden bleiben möchten, organisatorisch und kameradschaftlich zu verbinden. Es soll Ihnen die Möglichkeit zur Teilnahme an Fortbildungen und Veranstaltungen erhalten bleiben und sie dem System je nach Wunsch, Bedarf und Einsatzfähigkeit auch als Ressource für Notfälle zur Verfügung zu stellen.

§ 2 Sitz der AA

Der Sitz der AA ist der jeweilige Sitz der Gesamtleitung PSNV.

Die Geschäftsadresse der AA ist die Adresse des jeweiligen Sprechers der AA.

§ 3 Organisation

Absatz 1 Seniorenbeirat
Die AA wird vom Seniorenbeirat (SBR) der NFS Ludwigsburg geführt.
Funktionen im SBR sind:

  • Sprecher
  • Kassier
  • Schriftführer
  • Event-Manager

Die Funktionen können in Personalunion besetzt sein.

Der SBR kann weitere Funktionen erhalten.

Absatz 2 Mitglieder des SBR
Die Mitglieder des SBR heißen PSNV-Seniorenbeiräte (PSNV-SBR).
Zur ersten Organisation der AA werden die PSNV-SBR vom Leitungskreis bestätigt. Sie sind bis zur ersten Wahl kommissarische Seniorenbeiräte.
Im Folgenden werden die PSNV-SBR von der Vollversammlung der AA gewählt und vom Leitungskreis bestätigt. Die regelmäßige Amtszeit beträgt 2 Jahre.
Die PSNV-SBR können auf eigenen Wunsch jederzeit aus dem SBR ausscheiden. Die entsprechende(n) Funktion(n) wird/werden dann bis zur nächsten Wahl kommissarisch besetzt.

Absatz 3 Mitglieder der AA
Mitglieder können alle NFS werden, die die Altersgrenze (65 plus) erreichen und/oder einen entsprechenden Wunsch äußern.
Jedem Mitglied ist Zugang zur jeweils aktuellen Fassung der Satzung zu ermöglichen. Z. B. durch einstellen der Satzung in HiOrg.
Die Mitgliedschaft kann jederzeit auf Wunsch des Mitglieds beendet werden. Hierfür ist die schriftliche Meldung an den Sprecher erforderlich.
Es gelten die disziplinarischen Bestimmungen der PSNV Ludwigsburg.

Absatz 4 Verwaltung der Mitglieder
Die Mitglieder der AA werden im internetbasierten System HiOrg geführt. Die Bestimmungen der DSGVO bleiben unberührt.

Absatz 5 Ausstattung der Mitglieder
Die Mitglieder werden mit Poloshirt und Fleecejacke der PSNV mit der zusätzlichen Aufschrift „Altersabteilung“ ausgestattet.
Mitglieder, die nach § 4 zu Einsätzen zugelassen sind, erhalten zusätzlich eine PSNV-Einsatzjacke.

§ 4 Aufgaben der AA

  • Teilnehmen an Veranstaltungen der aktiven NFS
  • Organisation von regelmäßigen Treffen ihrer Mitglieder
  • Gemeinschaftspflege
  • Bei persönlicher Eignung und Bereitschaft Teilnahme an Einsätzen auf Anforderung der Gesamtleitung PSNV und/oder der KOS; die persönliche Eignung wird von der Gesamtleitung PSNV beurteilt, der Seniorenbeirat kann mitwirken
  • Teilnehmen an Fortbildungen zur Aufrechterhaltung des Ausbildungsstandes (Voraussetzung zur Teilnahme an Einsätzen)
  • Wahrnehmen von Repräsentationsaufgaben auf Anforderung der Gesamtleitung PSNV


§ 5 Kasse

Die AA wird zur Erledigung ihrer Aufgaben mit Geldmitteln in Höhe von 500,- €/Jahr ausgestattet.
Auf entsprechende Begründung können weitere Finanzmittel von der Gesamtleitung bereitgestellt werden.

Die Verwaltung der Finanzmittel obliegt dem Kassier. Dieser hat ein Kassenbuch zu führen und der Mitgliederversammlung einen Kassenbericht vorzulegen.

§ 6 Mitgliederversammlung

Absatz 1 Einberufung

Der PSNV-SBR beruft jährlich eine Vollversammlung ein. Die Mitglieder werden durch Sammel-eMail über HiOrg unter Angabe des Versammlungs-Ortes, der -Zeit und der vorgesehenen Tagesordnung eingeladen.

Die Vollversammlung soll im ersten Quartal stattfinden.

Die Leitung der Versammlung hat der Sprecher der AA.

Absatz 2 Aufgaben

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

  • Wahl der PSNV-SBR
  • Entgegennahme der Berichte der PSNV-SBR
  • Entlastung der PSNV-SBR (en bloc – auf Wunsch der Versammlung ausnahmsweise auch einzeln)


§ 7 Auflösung der AA

Die AA kann durch Beschluss des Leitungskreises PSNV aufgelöst werden.
Die Finanzmittel fließen zurück an die PSNV Ludwigsburg.

Stand: 25.07.2019